Setting:

Je nach Bedarf und Problemstellung biete ich Kurz- oder Langzeittherapie für Erwachsene und Jugendliche wie folgt an:

 

Eine Therapieeinheit beträgt 50 Minuten.

Die Anzahl der Therapieeinheiten, erfolgt nach individueller Vereinbarung.

 

Eine persönliche Terminvereinbarung ist erforderlich.

 

Absageregelung:

 

Ich ersuche Sie, im Falle einer Terminverschiebung oder Absage mich so früh als möglich zu informieren. Eine kostenfreie Absage bereits vereinbarter Termine ist bis 48 Stunden vor unserem Termin möglich. Bei nicht zeitgerechter Absage ist das Honorar für die versäumte Stunde zu bezahlen. 

Kosten:

 

 

  Pro Termin (50 Minuten) werden 95 Euro verrechnet.

 

Kostenrefundierung:

Eine teilweise Kostenrückerstattung ist mit einer Beantragung bei der Krankenkasse und einer entsprechenden Indikation (Diagnose nach ICD-10) je Arbeitseinheit in folgendem Ausmaß möglich: GGK € 28, BVA € 40, KFA € 28, SVB € 50. 

Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Vertrag ebenso teilweise Kosten. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei Ihrem Versicherer.

 

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. 

 

Dem Psychotherapiegesetzt § 15 sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verpflichtet (...) über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse zu schweigen. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der Klientinnen und Klienten, also z. B. gegenüber Ehepartner, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.